E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Fliehender haftet für Schäden des Verfolgers

Will sich der Halter eines Kraftfahrzeugs einer Festnahme durch die Polizei entziehen und flieht er deshalb mit seinem Kfz vor der Polizei und liefert sich mit dieser eine Verfolgungsfahrt, so haftet er auch für die Schäden, die an dem Polizeifahrzeug entstehen.

Dies begründet sich mit der Schaffung einer Herausforderungslage der Polizei. Hierbei muss eine gesteigerte Gefahrenlage durch den Verfolgten hervorgerufen werden und die Risiken der durch die Polizei aufgenommenen Verfolgung dürfen nicht außer Verhältnis zu deren Zweck, der Ergreifung des Fliehenden, stehen. Derjenige der durch ein vorwerfbares Tun einen anderen zu einem selbstgefährdenden Verhalten herausfordert, muss für die Schäden des Herausgeforderten haften, wenn der Willensentschluss des Geschädigten auf einer mindestens im Ansatz billigenswerten Motivation beruht.
Ein Verschulden kann dem Fliehenden, mithin dem Herausforderer, angelastet werden, wenn dieser sich bewusst ist oder zumindest fahrlässig nicht erkannt hat, dass sein Verhalten für den Verfolger zumindest eine gesteigerte Gerfahrenlage schafft, in welcher der Verfolger zu Schaden kommen kann.

Der Zurechnungszusammenhang wird auch dann nicht unterbrochen, wenn die Polizei zum Zwecke der Gefahrenabwehr vorsätzlich eine Kollision mit dem Flüchtigen herbeiführt, um dieses zum Anhalten zu bewegen. Auch in einem solchen Fall muss der Fliehende für die Sachschäden an dem Polizeifahrzeug aufkommen.

Der Anspruch auf Ersatz der Schäden am Polizeifahrzeug kann auch als Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Fluchtwagens geltend gemacht werden.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VI ZR 43 11 vom 31.01.2012
Normen: BGB § 823 I; StVG § 7; VVG § 115 I 1 Nr.1
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de